Sieg über BDP: Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich „Wirtschaftspsychologe“ nennen
Der mehrjährige Rechtsstreit zwischen der Lobby deutscher Diplompsychologen, dem BDP e.V. (Bund Deutscher Psychologinnen und Psychologen) und mir ist abgeschlossen: der BDP unterlag vollumfänglich.
Das Urteil (AZ 6 U 4436/16), verkündet am 20. Juli 2017, ist bahnbrechend. Nicht für mich, sondern für Tausende von Absolventen der Wirtschaftspsychologie.
Der BDP e.V. hatte mich verklagt, weil ich seine versuchte Monopolisierung der Bezeichnung „Wirtschaftspsychologe“ in einem Focus-Artikel von 2015 als absurd entlarvt und mich provokativ als ebensolcher bezeichnet hatte, obwohl ich Psychologie „nur“ mit einem Magister-Hauptfach an der Uni Trier abschloss (gefolgt von einem wirtschaftswissenschaftlichen Master in Oxford).
Nach BDP-Auffassung dürften sich Absolventen von Magister, Bachelor oder Masterstudiengängen in (Wirtschafts-)Psychologie nicht „Wirtschaftspsychologe“ nennen. Dagegen sollten sich alle BDP-Mitglieder mit Psychologie-Diplom so bezeichnen dürfen, auch ohne jegliche wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung.
Gerade im internationalen Bildungssystem völlig absurd; zurzeit erarbeite ich selbst die Kriterien der internationalen Association for Business Psychology, darüber, was einen „Business Psychologist“ ausmacht.
Provinzielle Vereinsmeierei, die man hinweglächeln könnte, doch von Gewicht für die Tausenden von Studenten staatlich akkreditierter Wirtschaftspsychologie-Studiengängen – Bachelor oder Master –, denen der BDP die Führung der Bezeichnung seit Jahren öffentlich untersagt und sie mit Abmahnungen einschüchtert. Begründet hat es der Verein stets mit einem BGH-Urteil aus den 1980er Jahren, in dem es einem Heilpraktiker ohne akademische Ausbildung untersagt wurde, sich „prakt. Psychologe“ zu nennen.
Diesem Unsinn wurde nun ein Riegel vorgeschoben. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München führt in seiner Urteilsbegründung klar aus, dass er es für ausgeschlossen halte, „dass ein Wirtschaftspsychologe“, wie der BDP behauptet, ausschließlich mit dem „Diplom bzw. dem Bachelor und konsekutiven Master of Science, jeweils in Psychologie“ abgeschlossen haben“ müsse.
Weiter führt er sinngemäß aus, dass ein Wirtschaftspsychologe gerade kein „allgemeiner“ Psychologe sei, sondern ein besonders spezialisierter, so wie auch ein Wirtschaftsingenieur kein gewöhnlicher „Ingenieur“ und ein Wirtschaftsjurist kein genereller „Jurist“ ist.
Vorher schon stand die BDP-Auffassung im Widerspruch zu den Landeshochschulgesetzen, der Rechtsauffassung der Hochschulrektorenkonferenz, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung.
Dass es Lobbys und Interessensvertretungen gibt, ist wichtig und wünschenswert. Hier überschritt der BDP e.V., unter ihrem Präsidenten, dem FH-Professor Michael Krämer, jegliches Maß.
Herausforderungen habe ich schon immer gern angenommen. Umso schöner, wenn das Ergebnis positiv ausfällt. Für die Zukunft tausender rechtmäßiger Wirtschaftspsychologen.
Prof. Dr. Jack Nasher, MSc. (Oxf.)