Stellungnahme zu Bärbel Schwertfeger

In letzter Zeit habe ich Rückfragen bezüglich negativer Artikel über mich im Internet bekommen, zu denen ich hier wie folgt antworten möchte. (Sämtliche Urteile sind mit Aktenzeichen ausgewiesen und zugänglich).

Es handelt sich hier um die private Fehde der Bloggerin Bärbel Schwertfeger mit meiner Person, über deren Gründe ich nur spekulieren kann. Die Person war mir vorher nicht bekannt.

Bärbel Schwertfegers „Fake News“-Blog

Sämtliche ihrer Artikel über mich befinden sich nicht auf Nachrichtenseiten, sondern auf einem von Bärbel Schwertfeger privat betriebenen Blog. Die Bezeichnung „Fake News Plattform“ für diese Seite wurde explizit vom Landgericht Frankfurt (2-03 O 24/21) und auch vom OLG Frankfurt (16W 21t21) im Mai 2021 gebilligt. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 o 104/20) gar die Bezeichnung der Seite als „Plattform für herabsetzende Inhalte“ gebilligt:

Bärbel Schwertfegers Niederlagen vor Gerichten

Zuvor wurde Bärbel Schwertfeger vom Münchener Landgericht (AZ 25O 3400/19) und Oberlandesgericht (AZ 18W 1281119) im Jahr 2020 verurteilt, weil sie sich weigerte, verunglimpfende Artikel zu meiner Person auf ihrer Seite zu löschen. Mehr dazu hier. Dieses Urteil gegen Bärbel Schwertfeger wurde in der renommierten juristischen Fachzeitschrift Kommunikation & Recht publiziert, wohl weil ihr Vorgehen für eine „Journalistin“ beispiellos ist. 

Headline: „Jack Nasher verurteilt“

Bärbel Schwertfeger hat mittlerweile eine unübersichtliche Zahl an Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen und Klagen gegen mich eingereicht (auch wegen dieser Stellungnahme) und scheitert regelmäßig, wie etwa vor dem LG München (AZ 25 O 3400/19). Einige „Erfolge“ konnte sie davontragen, wie etwa, dass ihr Alter (65) in dieser Stellungnahme mit 66 und 67 Jahren falsch angegeben wurde. Diese Petitessen bläht sie auf, um den Eindruck zu erwecken, sie würde vor Gericht obsiegen. Ebenso wie eine Vergleichsofferte meines Rechtsanwalts, um diese unsinnige Fehde zu beenden, die sie als „Schweigegeld“-Versuch in einer Headline auf ihrer Plattform stilisierte.

Bärbel Schwertfeger verklagte mich gar wegen eines angeblichen Hitler-Vergleichs, wobei sie wiederum vollumfänglich vor dem OLG München am 11. Mai 2021 (AZ  5 U 762/21) scheiterte.

Meine Stanford Position

Seit mehreren Jahren unterrichte ich einen Kurs für die Stanford University in deren Campus an der Oxford University (an der ich studiert habe und an die ich gerne regelmäßig zurückkehre). Bärbel Schwertfeger schreibt, dass ich kein Stanford Professor sei, was selbstverständlich stimmt. Denn ich bin weiterhin bayerischer Hochschulprofessor. Sinnentstellende Ausschnitte aus Zitaten von unbenannten Quellen, die irreführend miteinander verwoben werden, gaukeln vor, dass es einen Konflikt mit der Stanford University gäbe.

Vielmehr wurde meine Stelle mehrfach verlängert. Auf den Seiten der Stanford University und der Munich Business School  ist meine Position unmissverständlich formuliert. Die Stanford University, die Bärbel Schwertfegers ständige E-Mails mittlerweile als Belästigung („nuisance“) empfindet, bat bereits um Löschungen und empfindet ihr Verhalten als Stalking.

Es ist mir nicht klar, was Bärbel Schwertfeger dazu bewegt, derart zu berichten. Ich bin allerdings kein Einzelfall (s.u.). Es ist sehr zu bedauern, dass im Zeitalter der Fake-News unseriöse von seriösen Quellen im Netz kaum voneinander zu unterscheiden sind. Daher diese Klarstellung.

Prof. Dr. Jack Nasher
München, Mai 2021

Das Statement des ehemaligen EBS-Präsidenten über Bärbel Schwertfeger finden Sie hier.
Mehr zu Bärbel Schwertfeger hier und hier.

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